Führerscheinklassen A
» Der Motorradführerschein
Klasse A1 (Motorrad bis 125ccm)
Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren:
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,1 kw/kg (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von:
a.) 80 km/h für 16 – 17 Jährige => Diese Bestimmung ist entfallen.
b.) unbegrenzt ab 18 Jahrenncc => Diese Bestimmung ist entfallen.
NEU: Aufstieg möglich
Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zur Klasse A2 ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Mindestalter: 16 Jahre
Probezeit zählt schon und entfällt dann bei Klasse B.
Beinhaltet die Klasse AM.
Theorie: 12 + 2 Stunden
Praxis: Übungsstunden + 5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten
Klasse A2
Krafträder / Zweiräder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h – beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kw und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
» Beinhaltet die Klasse A1 und AM.
» Es ist kein Prüfungsfreier aufstieg nach zwei Jahren mehr möglich.
» Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Theorie: Ohne Führerscheinvorbesitz: 12 + 4 Stunden | Mmit Führerscheinvorbesitz: 6 + 4 Stunden
Praxis: Ersterwerb: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten | Erweiterung von A1: 3 Überland-, 2 Autobahn- und 1 Nachtfahrten
Klasse A
Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 18 Jahre
» Beinhaltet die Klasse A1 und AM
Theorie: Ohne Führerscheinvorbesitz: 12 + 4 Stunden | Mit Führerscheinvorbesitz: 6 + 4 Stunden
Praxis: Überland : 5 oder 3 bei Erweiterung von A1 | Autobahn : 4 oder 2 bei Erweiterung von A1 | Nachtfahrt : 3 oder 1 bei Erweiterung von A1
Klasse AM
Welche Fahrzeuge dürft Ihr fahren:
» Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm) und
» Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen.) und
» dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren
Mindestalter: 16 Jahre
» Dreirädrige, einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad).
» Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr genommen wurden.
» Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen
Theorie: 12 + 2 Stunden
Praxis: Keine Sonderfahrten vorgeschrieben
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Fahrlehrer*innen für die Klasse A & B gesucht!
» Fahrschule in Ahlen
Wir sind aktuell auf der Suche nach motivierten und engagierten Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen, welche Lust haben in einem tollen Team in familiärer Atmosphäre bei uns in Ahlen zu arbeiten.
Was du mitbringen solltest:
» Mindestens Führerschein der Klasse A oder B
» Eine abgeschlossene Ausbildung als Fahrschullehrer/in
» Spaß im Umgang mit unseren Fahrschülern